Soweit die Beschwerdegegnerin in ihrer Vernehmlassung vom 24. Mai 2024 (Vernehmlassung S. 4) Ausführungen zur Einstellung der Krankentaggeldleistungen infolge der Implantation einer Kniegelenkstotalprothese per 26. November 2023 macht, ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht Gegenstand des Einspracheentscheids vom 9. November 2023 war (Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2022 vom 24. Oktober 2022 E. 4.1), weshalb sich weitergehende Ausführungen hierzu erübrigen.