" 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 09.11.2023 teilweise aufzuheben, indem die Beschwerdegegnerin zu verpflichten sei, dem Beschwerdeführer aufgrund seiner psychischen Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit ab 13.03.2023) über den 13.07.2023 hinaus Krankentaggelder basierend auf einer Arbeitsunfähigkeit von 100% auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Gemäss Mitteilung der Moove Sympany AG vom 31. Januar 2024 gingen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag mit dem Beschwerdeführer infolge Fusion der Moove Sympany AG mit der Beschwerdegegnerin auf diese über. -3-