Mit Einspracheentscheid vom 9. November 2023 hiess die Moove Sympany AG nach Rücksprache mit ihrer beratenden Ärztin die gegen die Verfügung vom 11. Mai 2023 gerichtete Einsprache dahingehend teilweise gut, dass dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. Juni bis 13. Juli 2023 auf Basis einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit Taggelder zugesprochen wurden; im Übrigen wies sie die Einsprache ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 9. November 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: