Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer war als Elektro-Sicherheitsberater bei C._____ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Moove Sympany AG kollektivkrankentaggeldversichert. Am 28. März 2023 meldete der Arbeitgeber des Beschwerdeführers der Moove Sympany AG eine seit dem 13. März 2023 bestehende Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers. Die Moove Sympany AG richtete in der Folge entsprechende Krankentaggelder aus und liess den Beschwerdeführer durch Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, untersuchen.