Des Weiteren führte die Beschwerdeführerin aus, in der Abteilung "Verkauf" sei keine zusätzliche Person eingestellt worden. In den zuvor eingereichten Dokumenten sei es diesbezüglich möglicherweise zu einer "inkonsistenten Zuweisung zwischen Organigramm und Abrechnung" gekommen. In der Abteilung "Verkauf Administration" seien drei Kündigungen erfolgt, wovon eine Stelle (Exportverarbeitung) wieder neu besetzt worden sei.