arbeitenden der Abteilung Verkauf lediglich um die administrative Abwicklung von Aufträgen kümmern und keine Akquisitionstätigkeiten ausüben würden. Des Weiteren verwies er auf im Internet aufgeschaltete Stelleninserate der C._____ (welcher die Beschwerdeführerin angehört; vgl. VB 241) für eine zuvor abgebaute Stelle im Bereich "Field Sales" (vgl. VB 251) als Junior Sales Engineer, welcher gemäss Ausschreibung selbstständig die Führung der Akquisition vom Erstkontakt bis zur Vorbereitung der Offerte in enger Zusammenarbeit mit dem technischen Verkauf und der Entwicklungsabteilung übernehmen würde.