2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Es sei der Einspracheentscheid der Amtsstelle ALV des DVI vom 7. November 2023 (BUR-Nr. 52163741 | Betriebsabteilung: Verkauf 38) aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Januar 2024 beantragte der Beschwerdegegner die Gutheissung der Beschwerde.