4.2.2. In der Folge fand am 6. April 2023 eine neuropsychologische Untersuchung durch Dr. phil. F._____, Fachpsychologin für Neuropsychologie, Kantonsspital C._____, aufgrund der subjektiv berichteten Konzentrationsschwierigkeiten bei V.a. Folgezustand nach Covid-Erkrankung statt. Dabei ergab sich, dass die Belastbarkeit für eine neuropsychologische Untersuchung aktuell nicht gegeben sei. Eine erneute Zuweisung wäre erst bei Stabilisierung der Schmerz- und Stimmungsproblematik sinnvoll und empfehlenswert, sollten die kognitiven Einschränkungen weiterhin bestehen. Im Hinblick auf den Aufbau einer angemessenen Tagesstruktur sei eine Anmeldung bei den Psychiatrischen Dienste G.___