4.2. 4.2.1. Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie, Kantonsspital C._____, schlug in seinem Bericht vom 27. Februar 2023 zum weiteren Prozedere vor, dass noch ein MRI des Neurokraniums, eine physio- und ergotherapeutische Mitbeurteilung, eine Mitbeurteilung durch die Kardiologie sowie Pneumologie und eine Elektroneurographie sowie ein "Covid-Labor" durchzuführen seien, wobei entsprechende Aufgebote noch folgen würden. Ebenso solle danach bei der Verlaufskontrolle in der Post-Covid Sprechstunde evaluiert werden, ob allenfalls noch eine psychiatrische und/oder neuropsychologische Mitbeurteilung notwendig sei (vgl. VB 32 S. 6).