Versicherungsmedizinisch sei zusammenfassend festzuhalten, dass ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert, der eine längerdauernde oder anhaltende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründe, nicht sicher ausgewiesen sei und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit psychosoziale Gründe die Hauptrolle für die anhaltende Arbeitsunfähigkeit spielen würden. Zudem führte er aus, dass objektive Kriterien zur Diagnose des Long-COVID-Syndroms nicht existieren würden (VB 21).