2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 07. November 2023 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdeführerin zu berenten. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei der unterzeichnende Vertreter als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."