darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der von der Beschwerdeführerin angegebenen schmerzbedingten Einschränkungen zu erwartenden muskulären Veränderungen von den behandelnden Ärzten nicht beschrieben worden seien. Damit haben sich die behandelnden Ärzte nicht auseinandergesetzt. Bezüglich der Differentialdiagnose ist ferner auf den Umstand hinzuweisen, dass Dr. med. J. die Beschwerdeführerin in seinem Bericht vom 6. April 2022 als "sehr depressiv" wirkend beschrieben hat (VB 59, S. 5). Zur Frage, ob allenfalls ein psychischer Gesundheitsschaden vorliegt und welche Bedeutung diesem – insbesondere bezüglich des Schmerzgeschehens – gegebenenfalls zukommt, finden sich in den Akten