45 – 47: Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen). Bei der Annahme einer Arbeitsfähigkeit von 50 % beträgt das Invalideneinkommen basierend auf der LSE-Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Kompetenzniveau 1, Frauen sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit, der Lohnentwicklung bis 2022, und des 10%igen Pauschalabzugs Fr. 24'406.38 (Fr. 4'276.00 x 12 x 41.7/40 x 109.4/107.9 x 0.5 x 0.9). Daraus resultiert eine Erwerbseinbusse von 58.10 % und somit bei einer 20%igen Einschränkung im Haushalt sowie einer Aufteilung von 70 % Haushaltstätigkeit und 30 % Erwerbstätigkeit ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 31 %.