Sie ermittelte anhand der Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin aufgerechnet auf ein Pensum von 100 % ein Valideneinkommen von Fr. 1'290.00 x 13 : 30 x 100 (VB 14.1 S. 2; 14.2; 14.3), berücksichtigte für die Berechnung der Einkommen die Lohnentwicklung bis 2018, 2019 bzw. 2021 und errechnete die Invalideneinkommen jeweils basierend auf der Tabelle TA1 des Jahres 2018 bzw. 2020 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundessamtes für Statistik (BFS), Total, Kompetenzniveau 1, Frauen, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Beschwerdegegnerin stellte bei der - 12 -