8.3.3. Dem psychiatrischen SMAB-Teilgutachten sind überdies ausreichende Ausführungen zu den mit BGE 141 V 281 eingeführten Indikatoren zur Beurteilung zu entnehmen, ob ein psychisches Leiden eine rentenbegründende Invalidität zu bewirken vermag (BGE 143 V 409 E. 4.5.2 S. 416; 143 V 418 E. 7.2 S. 429). So finden sich im Gutachten Ausführungen zum Schweregrad der diagnostizierten psychischen Störungen und zur Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde (VB 168.5 S. 11 f.), zum Behand- lungs- und Eingliederungserfolg (VB 168.5 S. 13 f.), zur Persönlichkeitsdiagnostik beziehungsweise den persönlichen Ressourcen, zum sozialen