vom Mai 2021 würden eine mittel- bis schwergradige depressive Episode sowie eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren diagnostiziert, sodass eine 40%ige Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit angenommen werden dürfe – aufgrund der remittierenden depressiven Störung sei ab dem Zeitpunkt der aktuellen Begutachtung aber wieder von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen (VB 175 S. 11 f.). In der Gesamtbeurteilung wird jedoch ebenfalls ausgeführt, seit dem Begutachtungszeitpunkt bestehe "in einer leidensadaptierten, dem Belastungsprofil entsprechenden Tätigkeit eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bzw. 20%ige Arbeitsunfähigkeit aufgrund der