Im hausärztlichen Bericht vom 9. März 2023 von Dres. med. D._____ und G._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, wird die Beschwerdeführerin als arbeitsunfähig beurteilt und eine "psychosoziale Belastungssituation mit depressiver Grundneigung und auch in der Folge dessen Verdacht auf Schmerzverarbeitungsstörung depressionsbedingt" diagnostiziert (VB 164 S. 1 f.). Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine potentiell invalidisierende psychiatrische Diagnose, sondern um psychosoziale und damit invaliditätsfremde Belastungsfaktoren (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_543/2018 vom 21. November 2018 E. 3.1 und 4, 8C_858/2017 vom 17. Mai 2018 E. 3.2). Vor diesem Hintergrund ist ein-