110.2 S. 37). Die SMAB- Gutachterin legte schlüssig dar, dass die depressive Störung remittiert sei und keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit habe. So sei die Beschwerdeführerin auch in der Lage, ihre Probleme differenziert darzustellen, ihr Antrieb sowie ihr psychomotorisches Tempo seien lebhaft und sie verfüge über eine ausgeglichene Grundstimmung (VB 168.5 S. 12 f.). Ob und inwiefern es schliesslich mit einer bariatrischen Operation zusammenhängt, dass es der Beschwerdeführerin angeblich nicht gut gehe, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Im hausärztlichen Bericht vom 9. März 2023 von Dres.