depressive Störung diagnostiziert (VB 135 S. 3; 146). In letzterem Bericht wird die Arbeitsfähigkeit ohne weitere Begründung als vollständig aufgehoben eingeschätzt und lediglich darauf hingewiesen, dass sich weiterhin eine depressive und eine Schmerzsymptomatik zeigten (VB 146). Dies kann nicht nachvollzogen werden, denn es ergibt sich aus den Berichten nicht, was zu einer vollständig aufgehobenen Arbeitsfähigkeit geführt hat. Diese Ansicht vertrat auch die psychiatrische SMAB-Gutachterin Dr. med. F._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, indem sie begründete, den Berichten der Psychiatrischen Dienste E.___