Retrospektiv sei die Beschwerdeführerin vom 21. Juli 2016 bis zum 8. April 2018 in angestammter und angepasster Tätigkeit zu 100 % arbeitsunfähig gewesen. Nach Beginn einer Actemra-Therapie hätten sich die Entzündungswerte normalisiert, wobei die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit seit dem 9. April 2018 wieder 80 % betragen habe. Von Januar bis September 2019 habe aufgrund einer ängstlich-depressiven Symptomatik eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden, anschliessend könne wieder von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden.