Als angepasst gelte eine körperlich leichte bis selten mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeit ohne erhöhten manuellen Kraftaufwand und Exposition von Nässe und Kälte. Es sollten aus psychiatrischer Sicht keine grossen Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit und Ausdauer gestellt werden und Schichttätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Zeitdruck ausgeschlossen werden. Diese Arbeitsfähigkeitseinschätzung gelte seit dem Zeitpunkt des Gutachtens (VB 175 S. 9 ff.). -7-