Aus polydisziplinärer Sicht bestehe in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit eine volle Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten Tätigkeit bestehe hingegen eine 50%ige Arbeitsfähigkeit mit einer maximalen Anwesenheit von 6.8 Stunden pro Tag mit einer Leistungsminderung von 20 % aufgrund des gering erhöhten Pausenbedarfs und möglicherweise gelegentlich auftretenden Rheumaschüben. Als angepasst gelte eine körperlich leichte bis selten mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeit ohne erhöhten manuellen Kraftaufwand und Exposition von Nässe und Kälte.