6. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB- Gutachten vom 18. April 2023 betreffend die Fachbereiche Orthopädie und Traumatologie, Innere Medizin sowie Psychiatrie. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 175 S. 8): "1. Rheumatoide Arthritis, RF und ACPA negativ, EM 2008, ED 02/2017 (ICD-10: M06.00) 2. Somatische Belastungsstörung mit überwiegenden andauernden Schmerzen, leichter Ausprägung (DSM-5: F45.1)"