101.2 S. 28). Seit 1993 ist sie mit ihrem Ehemann verheiratet und wurde in den Jahren 1993, 1995 und 2001 Mutter von drei Söhnen. Sie lebte von 1998 bis 2016 in Italien, wo sie keiner Erwerbstätigkeit nachging. Nach der Rückkehr in die Schweiz war die Beschwerdeführerin seit Anfang 2016 als Verkaufsaushilfe angestellt, seit 2017 geht sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nach (vgl. VB 8 S. 2 f.; 14.2; 14.3; 14.4; 15 S. 3; 56 S. 2).