2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 30. Oktober 2023 (betr. SV-Nr. [...]) aufzuheben und der Beschwerdeführerin ab dem 1. September 2017 bis 31. Juli 2018 sowie ab dem 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 je eine Viertelsrente und ab dem 1. Januar 2022 eine (unbefristete) Rente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 51 % aus der Invalidenversicherung zuzusprechen.