_, Praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Rheumatologie, begutachten (Gutachten vom 20. April 2021). Die Beschwerdegegnerin gab nach dem Eingang weiterer Arztberichte, zusätzlich eingeholter gutachterlicher Stellungnahme und Rücksprache mit dem RAD, ein polydisziplinäres Gutachten bei der SMAB AG, St. Gallen, in Auftrag (Gutachten vom 18. April 2023). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD verfügte sie am 30. Oktober 2023 die Zusprache einer befristete Viertelsrente vom 1. September 2017 bis zum 31. Juli 2018.