Nach Rücksprache mit der Abklärungsperson und dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 3. Dezember 2019 eine befristete Viertelsrente vom 1. September 2017 bis zum 31. Mai 2019 in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände sowie neu vorliegender Arztberichte und Rücksprache mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch Dr. med. B._____, Praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Rheumatologie, begutachten (Gutachten vom 20. April 2021).