Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge diverse Abklärungen, liess die Beschwerdeführerin durch das Begutachtungszentrum BL (BE- GAZ), Binningen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. Februar 2019) und nahm eine Abklärung an Ort und Stelle vor (Abklärungsbericht vom 12. Juni 2019). Nach Rücksprache mit der Abklärungsperson und dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), stellte die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 3. Dezember 2019 eine befristete Viertelsrente vom 1. September 2017 bis zum 31. Mai 2019 in Aussicht.