Somit bestehen widersprüchliche Ansichten hinsichtlich der Beschwerde- und Unfallkausalität der Gelenkkapselläsion, wobei diese auch von Dr. med. E._____ zumindest nicht ausgeschlossen wurden. Zudem erscheint zumindest fragwürdig, ob Dr. med. E._____ aus der lediglichen Nicht-Erwähnung reparativer Prozesse durch Dr. med. F._____ ableiten durfte, dass solche nicht bestehen bzw. bestanden (vgl. E. 3.4. hiervor).