Der Status quo sei definitiv nicht zwei bis vier Wochen nach dem Ereignis vom 28. November 2022 erreicht gewesen. Es fehle zudem eine handchirurgische Beurteilung, welche sich mit den geklagten Beschwerden im Zusammenhang mit den bildgebenden Befunden auseinandersetze. Entsprechend sei die Beschwerdeführerin bis dato von fachärztlicher Seite weder umfassend beurteilt noch behandelt worden. Es sei vorliegend kein Status quo erreicht. Der Fall könne unter diesen Voraussetzungen nicht abgeschlossen werden, würden die unfallkausalen Beschwerden doch andauern und seien durch objektivierbare strukturelle Läsionen erklärt (BB 4 S. 2).