vgl. Beschwerde S. 11), kam aber zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin durch einen Medikamentenwechsel sowie ggf. durch einen Wechsel der Behandlerin (bzw. eine Anpassung der Gesprächspsychotherapie mit einem depressionsspezifischen Fokus) innert eines Jahres wieder eine vollständige Arbeitsfähigkeit erlangen könne (VB 86.5 S. 9). Dass die im Sommer 2022, mithin nach der Begutachtung, im E._____ durchgeführte Elektrokonvulsionstherapie (EKT) zu keiner -9-