127 V 294 E. 5a S. 299). Vorliegend kann jedoch nicht von einer lege artis gestellten Diagnose gesprochen werden, da das Kodierungsinstrument ICD-11 in der Schweiz noch keine Anwendung findet (vgl. Bundesamt für Statistik, Rundschreiben für Kodiererinnen und Kodierer 2022 Nr. 1 vom 16. Dezember 2021 S. 2) und die fragliche Diagnose im (massgebenden) ICD-10 nicht aufgeführt ist.