Andererseits führte med. pract. C._____ in der ergänzenden Stellungnahme schlüssig aus, dass Migräneanfälle zwar durch psychische Belastungsfaktoren ausgelöst werden könnten, bei der Beschwerdeführerin jedoch nicht vom Aufrechterhalten einer Depressionserkrankung aufgrund einer chronischen Migräne auszugehen sei, zumal bei ihr eine hereditäre Vorbelastung von Depressionserkrankungen vorliege (VB 101 S. 4).