5. 5.1. 5.1.1. Hinsichtlich der Beurteilung des Gesundheitszustands in somatischer Hinsicht stellt die Beschwerdeführerin den Beweiswert des ABI-Gutachtens – nach Lage der Akten zu Recht – nicht in Frage. Sie bringt mit Verweis auf die Stellungnahmen der behandelnden Psychiaterin Dr. med. D.___