Dies gelte auch deshalb, weil eine hereditäre Vorbelastung von Depressionserkrankungen vorliege. Aus den Berichten der behandelnden Ärzte gehe nicht hervor, warum die Beschwerdeführerin nicht mit einem Phasenprophylaktikum behandelt worden sei, obwohl Lithium als Mittel -5- erster Wahl bei rezidivierenden Depressionserkrankungen empfohlen werde. Weiter sei der Umstand, dass die Beschwerdeführerin ständige unterschwellige Konflikte mit der Mutter und diese ihr gegenüber einen aggressiven Tonfall gehabt habe, nicht als Trauma einzuschätzen. Es werde an der Einschätzung im Gutachten festgehalten (VB 101 S. 3 ff.).