Er führte dabei im Wesentlichen aus, in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit mache es keinen Unterschied, ob die depressive Störung in einer mittelgradigen Ausprägung und die Dysthymia getrennt voneinander oder als Double Depression gewertet würden. Es sei zwar möglich, dass Migräneanfälle durch psychische Belastungsfaktoren ausgelöst würden, jedoch könne nicht vom Aufrechterhalten einer chronischen Depressionserkrankung durch die chronische Migräne ausgegangen werden. Dies gelte auch deshalb, weil eine hereditäre Vorbelastung von Depressionserkrankungen vorliege.