Eine möglichst freie Zeiteinteilung sei optimal. In solch einer angepassten Tätigkeit sei eine Anwesenheit von sechs bis acht Stunden pro Tag zumutbar, wobei eine mässig eingeschränkte Leistungsfähigkeit bei erhöhtem Pausenbedarf und leicht reduziertem Rendement bestehe. Von dieser Einschätzung könne seit März 2019 ausgegangen werden (VB 86.1 S. 10 f.).