In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit im Rahmen eines zumutbaren Arbeitspensums von fünf bis sechs Stunden pro Tag bei erhöhtem Pausenbedarf und reduziertem Rendement. In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 70 %. Als angepasst gelte eine Tätigkeit, bei welcher die Aufgaben inhaltlich nicht von allzu hoher Komplexität geprägt seien und die Möglichkeit bestehe, "einem gegebenenfalls erhöhten Pausenbedarf nachzugehen". Eine möglichst freie Zeiteinteilung sei optimal.