2022 streitig sind, ist für deren Beurteilung die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Rechtslage massgebend. -4- 3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI-Gutachten vom 22. März 2022 und die ergänzende psychiatrische Stellungnahme der Gutachter vom 29. März 2023. Das Gutachten umfasst die Fachbereiche Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie und Psychiatrie. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 86.1 S. 9):