Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 22. März 2022) und nahm eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushaltsbereich vor (Abklärungsbericht vom 6. Juli 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Einholung einer ergänzenden Stellungnahme der ABI-Gutachter sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. Oktober 2023 mit Wirkung ab dem 1. September 2020 eine Viertelsrente zu.