1.2. Am 19. März 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine Migräne sowie psychische Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 22. März 2022) und nahm eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushaltsbereich vor (Abklärungsbericht vom 6. Juli 2022).