Im Übrigen ist die Berechnung des Invalideneinkommens durch die Beschwerdegegnerin unumstritten und mit Ausnahme der vorgenommenen Anpassung an die Nominallohnentwicklung, welche nur gestützt auf den Nominallohnindex zu erfolgen hat (vgl. E. 4.3.1), nicht zu beanstanden. Damit ergibt sich ein Invalideneinkommen von Fr. 62'712.00 (Fr. 5'261.00 x 12 x 100.3/100 x 41.7/40 x 0.95). -9-