Wesentlichen derjenigen eines Vorarbeiters im Trockenbau (vgl. https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?id=3106, zuletzt besucht am 23. Mai 2024) und umfasste vor allem handwerkliche Arbeiten. Administrative Arbeiten erledigte er keine, sondern er führte die Gruppe, indem er die Trockenbauarbeiten vorzeigte, zuteilte, kontrollierte und selber mitarbeitete (VB 42 S. 1 f.; 43). Aufgrund der Ausbildung und der beruflichen Biografie des Beschwerdeführers (vgl. VB 79) ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er als Gesunder weiterhin als Trockenbauer tätig gewesen wäre.