Erfolgte ein Stellenverlust aus invaliditätsfremden Gründen, ist der Validenlohn anhand von Durchschnitts- bzw. Medianwerten zu bestimmen. Dabei sind die für die Entlöhnung im Einzelfall relevanten persönlichen und beruflichen Faktoren mitzuberücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_357/2021 vom 3. August 2021 E. 3.2 mit Hinweisen). -5-