Der Beschwerdeführer habe (im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit) zum Teil erhebliche Gewichte heben müssen und teils auch über Kopf arbeiten müssen, worauf auch sein Hausarzt hingewiesen habe (vgl. den entsprechenden Bericht vom 25. November 2022 in VB 30 S. 1). Diese Tätigkeiten würden zu einer rezidivierenden Überlastung des Pulley (Rückhalteband der Bicepssehne im Sulcus) führen, zunächst mit Überdehnung und Subluxation der Bizepssehne nach ventral und schliesslich zu einer Ruptur des Pulley mit Luxation der Bizepssehne mit Druck auf die Sehne des Musculus subscapularis, welcher sich dann zunehmend von oben nach unten ablösen könne.