Des Weiteren wies Dr. med. univ. B._____ in der Stellungnahme vom 25. Januar 2024 auf die Subluxation der langen Bizepssehne infolge Pulleyläsion mit entsprechender Geröllzyste und Knochenmarksödem am Tuberculum majus hin (vgl. diesbezüglich den MRI-Bericht des Röntgeninstituts D._____ vom 14. April 2022 in VB 10), wobei es sich um typisch degenerative Befunde handle. Das Vorliegen einer "kleine[n] zystischen Formation am lateralen Tuberculum minus angrenzend zum Sulcus intertubercularis" wurde denn auch von Dr. med. C._____ nicht in Abrede gestellt (VB 60). Betreffend die degenerativen Befunde wies Dr. med. univ.