3.3. Mit Stellungnahme vom 15. Dezember 2022 hielt Dr. med. univ. B._____ an seiner Beurteilung vom 3. August 2022 vollumfänglich fest. Grundsätzlich seien die vorliegenden Befunde aufgrund der beschriebenen körperlich schweren Tätigkeit mit Heben und Tragen von Waschmaschinen etc. hinreichend degenerativ bedingt erklärt. Ein Sturz direkt auf die Schulter sei zudem kein geeigneter Pathomechanismus, die im MRI vorgefundenen Befunde zu verursachen. Von administrativer Seite sei auf eine genaue Abklärung des Unfallereignisses verzichtet worden.