1.2. Am 10. Dezember 2020 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine rezidivierende depressive Störung, Rheuma und einen Bandscheibenvorfall erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen, veranlasste die Erstellung eines bidisziplinären Gutachtens durch die Dres. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und C._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumatologie (Konsensbeurteilung vom 6. November 2022), und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).