1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer war als Maschinenführer angestellt, als er sich am 15. März 2013 aufgrund von Gelenkbeschwerden zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin veranlasste im Rahmen ihrer in der Folge durchgeführten entsprechenden Abklärungen eine polydisziplinäre Begutachtung durch die MEDAS Zentralschweiz (Gutachten vom 17. September 2015).