2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 31. Oktober 2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, dem Beschwerdeführer für den Ersatz des Zug- und Stützseils an seinem Treppenlift Kostengutsprache in der Höhe von CHF 9'824.35 -3- gemäss Rechnung vom 20. September 2023 der B._____ AG zu erteilen.